24h Rufbereitschaft

Rufbereitschaft

Rund um die Uhr!

Die Kinder- und Jugendhilfe FLOW gGmbH verfügt über einen 24-stündigen Rufbereitschaftsdienst zur Unterstützung der Jugendämter außerhalb der Öffnungszeiten. Unsere Rufbereitschaft ist bei familiären Krisen, die das Kindeswohl beeinträchtigen, zu Abend-, Nacht- und Wochenendzeiten erreichbar und unterstützt bei der Klärung der Krisensituation telefonisch wie auch vor Ort. Zur Deeskalation und auch zum Schutz der betroffenen Kinder und Jugendlichen kann gegebenenfalls eine Fremdunterbringung zur Abwendung der Gefahr durchgeführt werden. In diesem Falle führt der Rufbereitschaftsdienst das Kind einer Wohngruppe oder auch nach Möglichkeit Verwandten zu.

Der FLOW—Rufbereitschaftsdienst ist außerhalb der ordentlichen Geschäftszeiten der Jugendämter über die örtlichen Polizei- oder Feuerwehrleitstellen sowie über die aufgeführte Handynummer jederzeit erreichbar.

+49 (0) 163 – 4118161

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Beteiligungs- und Beschwerdestelle für Kinder und Jugendliche

Kinder und Familien der Kinder- und Jugendhilfe haben bestimmte Rechte und Pflichten. Wir nehmen diese Rechte sehr ernst und bieten deshalb eine Anlaufstelle für alle Kinder und Jugendlichen, die sich in ihren Rechten verletzt oder nicht ernst genommen fühlen.

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Eltern-Kanal

Als Träger der Jugendhilfe ist es uns ein Anliegen, transparent und informativ zu sein. Wir wissen, dass das Wohl Ihres Kindes für Sie an erster Stelle steht und es viele Fragen rund um die Betreuung, den Alltag und die Integration in unsere Einrichtung gibt.

Deshalb haben wir auf dieser Seite die am häufigsten gestellten Fragen von Eltern zusammengetragen und beantwortet. Falls Sie weitere Fragen haben oder eine ausführlichere Beratung wünschen, stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung. Wir freuen uns darauf, Sie und Ihr Kind auf diesem Weg zu begleiten und zu unterstützen.

Bei Fragen oder Sorgen können Sie uns auch unter elternkanal@kjh-flow.de oder 0174 2302261 erreichen.

  • 1. Wer betreut mein Kind?

    Alle pädagogischen Mitarbeiter*innen sind sogenanntes „Fachpersonal“, sie haben eine Ausbildung oder ein Studium absolviert und jede/r Mitarbeiter*in verfügt über ein erweitertes Führungszeugnis ohne Eintrag, das regelmäßig erneuert wird.

  • 2. Was ist ein Mentor oder eine Mentorin?

    Jedem Kind und jedem/r Jugendlichen steht ein Mentor oder eine Mentorin zur Seite. Sie sind die wichtigsten Ansprechpartner, kümmern sich um alle wichtigen Angelegenheiten und halten den Hilfeverlauf im Blick. Möglichst einmal im Monat sollte ein Mentorentag stattfinden, an dem gemeinsam etwas unternommen wird, das die Beziehung stärkt und ihrem Kind Freude macht. Auch für die Eltern sind die Mentor*innen die wichtigsten Ansprechpartner*innen.

  • 3. Wie findet der gemeinsame Austausch statt?

    • Sie können sich jederzeit mit der Wohngruppe über Mail oder telefonisch in Verbindung setzen, Informationen weitergeben oder sich informieren. Für ausführliche, längere Gespräche sind vorherige Terminvereinbarungen sinnvoll, damit wir genügend Zeit zur Verfügung haben.
    • Insbesondere der/die Mentor*in steht Ihnen für den Austausch oder Beratungen zur Verfügung.
    • Darüber hinaus kann auch ein regelmäßiger Informationsaustausch vereinbart werden.
  • 4. Wovon sprechen die Mitarbeiter*innen?

    Häufig werden Abkürzungen benutzt, die Ihnen vielleicht anfänglich nicht bekannt sind. Hier einige davon:

    • JA                   –           Jugendamt
    • HPG               –           Hilfeplangespräch
    • TG / BG          –           Taschengeld / Bekleidungsgeld
    • MA                  –           Mitarbeiter*in
    • TK                   –           Telefonkontakt
      BK                   –           Besuchskontakt
  • 5. Kann mein Kind persönliches Eigentum mitbringen?

    Für ihre persönlichen Wertgegenstände steht Ihrem Kind ein eigenes Fach im Büro zur Verfügung. Wir weisen aber auch darauf hin, dass wir für Wertgegenstände, die ihr Kind mit in die Gruppe bringt, keine Haftung für Diebstahl oder Beschädigung übernehmen.

  • 6. Worauf muss ich achten, worum muss ich mich kümmern?

    Die Mitarbeiter*innen unterstützen Sie gern, wenn es z.B. um behördliche Angelegenheiten geht, so die Ummeldung oder An-/Abmeldungen bei Schulen etc. Wenden Sie sich an diese, um Hilfe zu erhalten.

    Die Versicherungen Ihres Kindes durch die Familie (Krankenversicherung, Haftpflichtversicherung) bleiben bestehen. Auch hier stehen Ihnen die Mitarbeiter*innen gern unterstützend zur Seite, falls es Probleme gibt.

  • 7. Bekommt mein Kind Taschengeld?

    Ja, ihr Kind erhält ein monatliches Taschengeld. Die Höhe wird jährlich durch den Landschaftsverband festgelegt und ist altersgestaffelt. Wie das Geld ausgezahlt wird (z.B. wöchentlich), wird gemeinsam mit dem Kind vereinbart. Der verantwortungsvolle Umgang und die Einteilung werden mit Ihrem Kind geübt.

  • 8. Wie wird mein Kind eingekleidet?

    Jedem Kind steht ein monatliches Bekleidungsgeld zur Verfügung. Damit wird der Grundbedarf gedeckt. Die Einkäufe können mit den Mitarbeiter*innen stattfinden, natürlich können auch Sie mit den Kindern shoppen gehen. Die Einkäufe müssen stets durch Quittungen belegt werden.

  • 9. Soll mein Kind ein Bankkonto haben?

    Um die Selbständigkeit Ihres Kindes und den verantwortungsvollen Umgang mit Geld zu fördern, ist die Eröffnung eines Bankkontos spätestens ab einem Alter von ca. 16 Jahren sinnvoll.

  • 10. Wie verbringt mein Kind seine Freizeit?

    • Gemeinsam mit den anderen Bewohner*innen finden gemeinsame Aktivitäten, z.B. Ausflüge, Kreativ- oder Sportangebote statt. Diese sollen nicht nur Spaß machen, sondern auch die Gemeinschaft stärken.
    • Einmal im Jahr hat die Gruppe die Möglichkeit, gemeinsam in den Urlaub zu fahren. Die Kosten werden vollständig von der FLOW getragen.
    • Die Kinder sollen sich am Wohnort und in der Umgebung auskennen und wohlfühlen. Wir fördern und unterstützen den Besuch von Vereinen, Kursen oder anderen Freizeitangeboten.
  • 11. Darf mein Kind ein Handy / eine Spielekonsole / einen Computer in der Gruppe haben?

    Die Nutzung von elektronischen Medien gehört heutzutage zum Alltag jedes Kindes und Jugendlichen. Diese wird altersgerecht mit den Kindern vereinbart. Die FLOW verfügt über Medienberater, die die Gruppen und Bewohner*innen im verantwortungsvollen Umgang damit unterstützen.

  • 12. Welche Mitspracherechte hat mein Kind?

    In den Gruppen gibt es verbindliche Gruppenabende oder z.B. Bewohner*innen-Teamsitzungen, in denen die Kinder und Jugendlichen zusammen mit den Mitarbeiter*innen Ideen austauschen und Absprachen treffen für ein gutes Zusammenleben.

  • 13. Wie kann ich mich einbringen?

    Als Eltern spielen Sie die wichtigste Rolle im Leben ihres Kindes. Dies soll auch so bleiben und Ihre Beteiligung und Mitwirkung sind dazu ausgesprochen wichtig.

    Die Gestaltung des Wohnraumes Ihres Kindes, die Begleitung von Terminen (Ärzte, Schule, Vereine) oder Festen, wie z.B. Geburtstage oder jahreszeitliche Feiern, sind einige der Möglichkeiten, weiterhin wichtiger Bestandteil im Leben Ihres Kindes zu sein. Für Ideen und Anregungen sind wir immer offen!

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