24h Rufbereitschaft

Rufbereitschaft

Rund um die Uhr!

Die Kinder- und Jugendhilfe FLOW gGmbH verfügt über einen 24-stündigen Rufbereitschaftsdienst zur Unterstützung der Jugendämter außerhalb der Öffnungszeiten. Unsere Rufbereitschaft ist bei familiären Krisen, die das Kindeswohl beeinträchtigen, zu Abend-, Nacht- und Wochenendzeiten erreichbar und unterstützt bei der Klärung der Krisensituation telefonisch wie auch vor Ort. Zur Deeskalation und auch zum Schutz der betroffenen Kinder und Jugendlichen kann gegebenenfalls eine Fremdunterbringung zur Abwendung der Gefahr durchgeführt werden. In diesem Falle führt der Rufbereitschaftsdienst das Kind einer Wohngruppe oder auch nach Möglichkeit Verwandten zu.

Der FLOW—Rufbereitschaftsdienst ist außerhalb der ordentlichen Geschäftszeiten der Jugendämter über die örtlichen Polizei- oder Feuerwehrleitstellen sowie über die aufgeführte Handynummer jederzeit erreichbar.

+49 (0) 163 – 4118161

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Beteiligungs- und Beschwerdestelle für Kinder und Jugendliche

Kinder und Familien der Kinder- und Jugendhilfe haben bestimmte Rechte und Pflichten. Wir nehmen diese Rechte sehr ernst und bieten deshalb eine Anlaufstelle für alle Kinder und Jugendlichen, die sich in ihren Rechten verletzt oder nicht ernst genommen fühlen.

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Qualitätsentwicklung

Wir verstehen Qualitätsentwicklung und die Sicherung erreichter Standards als einen fortlaufenden Prozess der Überprüfung, Infragestellung und Bewertung interner Arbeitsabläufe hinsichtlich des Nutzens der Klienten.

Konkret wird unsere Qualitätsentwicklung durch folgende Qualitätsentwicklungsbausteine (QEB) dargestellt:

  • 1. Traumapädagogik

    Wesentlich in der traumapädagogischen Kinder- und Jugendhilfe ist eine traumasensible und verstehende Grundhaltung. Das Bewusstsein dafür, dass der junge Mensch nicht die Verantwortung oder gar Schuld an seinem bisher Erlebten trägt, legt den Rückschluss nahe, dass das Verhalten traumatisierter Kinder und Jugendlicher eine aus ihrer Sicht vollkommen normale und gesunde Reaktion auf ihre bislang „ungesunde“ Biografie ist.

    Das Anerkennen eines Traumas als Wunde und Verletzung der kindlichen Seele macht ein Anrecht auf Versorgung dieser Wunden deutlich. Hieraus erschließt sich eine pädagogische Verpflichtung und Verantwortung, diesem „verletzten“ jungen Menschen in seiner Auseinandersetzung mit dem bisher Erlebten zu unterstützen, die damit einhergehenden Traumafolgestörungen und herausfordernden Verhaltensweisen aus- und an dem jungen Menschen festzuhalten. In unserem pädagogischen Verständnis zeigen sich in einem grenzüberschreitenden Verhalten die seelische Not junger Menschen sowie die Komplexität ihrer Biografie.

  • 2. Elternbeteiligung

    Elternbeteiligung

    Wir erkennen die hohe Bedeutung und Sinnhaftigkeit von Elternbeteiligung in den Strukturen unseres Kinder- und Jugendhilfeträgers an und fühlen uns dieser Verantwortung in unserer pädagogischen Arbeit verpflichtet. Unter Elternbeteiligung verstehen wir das Zusammenwirken unserer Mitarbeiter*innen mit den Eltern der uns anvertrauten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, sowie deren Beteiligung im ge samten Hilfeprozess. Wir setzen uns ein für eine partnerschaftliche Zusammenarbeit, eine Erziehungspartnerschaft „auf gleicher Augenhöhe“, mit dem Ziel, das Kind, den Jugendlichen und jungen Volljährigen gemeinsam nach besten Kräften in seiner Entwicklung zu fördern.

    Hierbei stehen das Wohl, die Willensäußerungen sowie die Interessen des jungen Menschen im Zent rum unseres pädagogischen Handelns

    • Transparenter, zuverlässiger und regelmäßiger Austausch im dialogischen Miteinander, wir wollen nicht nur Informationsweitergabe
    • Anerkennung der Eltern sowie das familiäre Bezugssystem als die Expert*innen für die Lebenswelten ihrer Kinder und deren Bindungspersonen
    • Vertrauensvolle Zusammenarbeit auf Augenhöhe mit allen Beteiligten
    • Abbau und Verarbeitung von Unsicherheiten und Ängsten im Hilfegeschehen.

  • 3. Gewaltschutz

    Die Kinder und Jugendhilfe FLOW gGmbH setzt sich seit 1995 für die Rechte von jungen Menschen ein. Zu diesen Rechten gehört die gewaltfreie Erziehung im elterlichen Haushalt, in den stationären Einrichtungen, tagesstrukturierenden Maßnahmen sowie im ambulanten Dienst des Trägers.

    Wie der Artikel 19 der UNKinderrechtskonvention beschreibt, haben „alle Kinder das Recht, gegen alle Formen von psychischer oder physischer Gewalt geschützt zu werden.“ Hier orientiert sich der Träger an der rechtlichen Grundlage gemäß KJSG §45 Abs. 2 Nr. 4 SGB VIII.

  • 4. Mitarbeiter*innenbildung

    Personalentwicklung beinhaltet eine kontinuierliche Mitarbeiter*innenbildung zur Sicherung der Qualität der angebotenen Leistungen. Dies umfasst folgende verbindlich geregelten Prozesse, die in die Struktur der Organisation eingebunden sind:

    • Wöchentliche Teambesprechungen unter Einbeziehung der Hauswirtschafter*innen
    • Teamentwicklung und Vereinbarung von Handlungsrichtlinien
    • Kollegiale Beratungen, in Kinderschutzfragen durch zertifizierte Kinderschutzfachkräfte
    • Fallgespräche zur individuellen Rahmung von Unterstützungssettings
    • Supervision in vier bis sechswöchigen Zeitabständen
    • Externe fachliche Beratungen durch Kooperationspartner
    • Dokumentation von Prozessen, Leistungen und Ergebnissen
    • Einarbeitung und Begleitung von Mitarbeiter*innen, insbesondere von Auszubildenden
    • Themenbezogene Inhouse Seminare
    • Fort und Weiterbildung bei externen Anbietern
    • Kooperation mit Wissenschaft (Hochschulen)
    • Reflexion von Haltungen

  • 5. Aufnahmeverfahren

    Die Neuaufnahme in der Heimerziehung bedeutet für Kinder und Jugendliche eine deutliche Veränderung in ihren Lebensabläufen, häufig gepaart mit Unsicherheiten und Ängsten.

    Die freundliche, wertschätzende Aufnahme und die Integration in die Gruppe erleichtert es den jungen Menschen, diesen entscheidenden Schritt in ihrem Leben in guter Erinnerung zu halten. Heimgruppen sollen für sie zum „lohnenden Lebensort“ werden. Misslungene, lieblose Aufnahmen führen nicht selten zu Abbrüchen. Daraus kann sich eine Spirale von „Verlegen und Abschieben“ (Freigang, 1986) entwickeln, die ein erhebliches Risiko für die weitere Entwicklung der Kinder und Jugendlichen bedeutet. Somit ist die Aufnahme in einer Heimgruppe ein wesentlicher Schlüsselprozess, der mitentscheidend für den weiteren Verlauf der Hilfe ist. Die Gestaltung des „Neubeginns“ erfordert eine sorgfältige Planung.Inobhutnahmen erfordern gegebenenfalls schnelles Handeln. Trotzdem sollten die Standards zum Aufnahmeverfahren handlungsleitend sein.

  • 6. Institutionelles Schutzkonzept zur Prävention gegen (sexuelle) Gewalt

    Institutionelles Schutzkonzept zur Prävention gegen (sexuelle) Gewalt

    Das vorliegende Schutzkonzept bildet die Handlungsgrundlage zum Schutz vor sexualisiertem Missbrauch und Gewalt. Es gilt für alle Kinder, Jugendlichen und jungen Volljährigen, die in Wohnformen unserer Organisation leben oder durch Mitarbeiter*innen unserer Organisation betreut werden. Mit dem Konzept wollen wir die Grundlage einer transparenten Arbeit aufzeigen und Strukturen schaffen, in denen Kinder und Jugendliche ohne Angst leben können. Wir möchten eine Kultur des Hinschauen verstärken, Verharmlosungen vermeiden und gegen schamhaftes Wegsehen wirken. Das vorliegende Schutzkonzept ist ein erster Entwurf und wird in einem fortlaufenden Prozess evaluiert und aktualisiert. Dazu bilden wir Arbeitsgruppen auf verschiedenen Ebenen. Haltungen und Verhalten werden stetig reflektiert und transparent diskutiert.

    Das Schutzkonzept wird als interner Handlungsleitfaden sowohl allen Mitarbeiter*innen als auch allen Bewohner*lnnen und Betreuten zur Verfügung gestellt. Ein gemeinsames Erkennen, Beurteilen und Handeln soll Handlungssicherheit vermitteln und interne Abläufe standardisieren und habitualisieren. Das Handlungskonzept diskutiert den Umgang mit Nähe und Distanz in der alltäglichen Arbeit. Es ermuntert zu fehlerfreundlichem Verhalten auf der Grundlage wertschätzender Anerkennung. Die Strukturelemente „Macht“ und damit auch „Missbrauch von Macht“ unterliegen ständiger Reflexion und werden ebenfalls in den Fokus gerückt. Huxoll/Kotthaus beschreiben „Macht und Zwang in der Kinder und Jugendhilfe“ als sozialarbeiterisches Arbeitsprinzip. Dabei sind Hilfe und Kontrolle zwei Seiten der gleichen Medaille vom Handeln in sozialen Institutionen der Jugendhilfe. Den Professionellen stehen Machtmechanismen zur Verfügung, die im Umgang mit Klient*innen ein deutliches Machtgefälle erkennen lassen und die Gefahr des Missbrauchs beinhalten. Transparente und partizipative Strukturen lassen den Umgang mit Macht besser beobachten und wirken missbräuchlichen Tendenzen entgegen.

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