24h Rufbereitschaft

Rufbereitschaft

Rund um die Uhr!

Die Kinder- und Jugendhilfe FLOW gGmbH verfügt über einen 24-stündigen Rufbereitschaftsdienst zur Unterstützung der Jugendämter außerhalb der Öffnungszeiten. Unsere Rufbereitschaft ist bei familiären Krisen, die das Kindeswohl beeinträchtigen, zu Abend-, Nacht- und Wochenendzeiten erreichbar und unterstützt bei der Klärung der Krisensituation telefonisch wie auch vor Ort. Zur Deeskalation und auch zum Schutz der betroffenen Kinder und Jugendlichen kann gegebenenfalls eine Fremdunterbringung zur Abwendung der Gefahr durchgeführt werden. In diesem Falle führt der Rufbereitschaftsdienst das Kind einer Wohngruppe oder auch nach Möglichkeit Verwandten zu.

Der FLOW—Rufbereitschaftsdienst ist außerhalb der ordentlichen Geschäftszeiten der Jugendämter über die örtlichen Polizei- oder Feuerwehrleitstellen sowie über die aufgeführte Handynummer jederzeit erreichbar.

+49 (0) 163 – 4118161

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Beteiligungs- und Beschwerdestelle für Kinder und Jugendliche

Kinder und Familien der Kinder- und Jugendhilfe haben bestimmte Rechte und Pflichten. Wir nehmen diese Rechte sehr ernst und bieten deshalb eine Anlaufstelle für alle Kinder und Jugendlichen, die sich in ihren Rechten verletzt oder nicht ernst genommen fühlen.

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SBW – Sozialpädagogisch betreutes Wohnen

Sozialpädagogisch betreutes Wohnen

Die Abkürzung SBW steht für Sozialpädagogisch betreutes Wohnen und ist ein Hilfebaustein gemäß § 27 ff SGB VIII.

Neu einzurichtende Hilfe

Unsere Teams begleiten eine neu einzurichtende Maßnahme „Betreutes Wohnen“ von der Initiierung bis zur Umsetzung. Dabei wird ein besonderer Schwerpunkt auf die Beteiligung und Mitwirkung der betroffenen jungen Menschen gelegt. Diese erlernen die Anforderungen und Voraussetzungen zur Anmietung einer Wohnung, sind an der Wohnungseinrichtung beteiligt und wertschätzen ihren neuen Lebensmittelpunkt. Vollständig eingerichtete Wohnungen stehen bei uns nur in Ausnahmefällen zur Verfügung.

Anschlussmaßnahme

Das SBW kann als Anschlussmaßnahme zu einer stationären Unterbringung geplant werden. Dabei ist eine enge Zusammenarbeit zwischen den Teams der Wohngruppe und der flexiblen Hilfen notwendig, um die Hilfe effizient und zielgerichtet umzusetzen.



Zielgruppe

Das SBW richtet sich an junge Menschen (auch mit Kindern), die im „eigenen“ Wohnraum die Anforderungen eines gelingenden Alltags weiter einüben und sich in eine Hausgemeinschaft integrieren wollen. Art und Umfang der Unterstützung werden für den Einzelfall entwickelt und in den Fortschreibungen der Hilfeplanung auf die formulierte Zielsetzung überprüft.

Die Teilnehmer*innen verfügen über erste lebensweltpraktische Fertigkeiten wie z.B. Einteilung von Geld, Sicherstellung der Ernährung oder morgendliches Aufstehen mit wenig fremder Hilfe.

Mietrechtliche Rahmungen

Das SBW kann unter verschiedenen mietrechtlichen Rahmungen gestaltet werden:

  • Die Wohnung ist durch die KJH FLOW gGmbH angemietet (bei Minderjährigen, für die sonst keine Möglichkeit besteht, eigenen Wohnraum zu nutzenund die bei Erreichen der Volljährigkeit und mietgerechtem Verhalten den Mietvertrag übernehmen).
  • Der junge Volljährige mietet unter Mithilfe und Begleitung der Mitarbeiter*innen die Wohnung selbst an Gegebenenfalls stellt die KJH FLOW gGmbH dem*der Vermieter*in eine Bestätigung der Mietkostenübernahme während der laufenden Jugendhilfemaßnahme aus.
  • Die Sorgeberechtigten oder andere gesetzliche Vertreter mieten für den Jugendlichen oder jungen Volljährigen die Wohnung an.
  • Um die individuellen Lebenslagen erfassen zu können, sind auch andere Wohnformen zu gestalten: gemeinsames Wohnen mehrerer junger Menschen in einer Wohnung oder die Schaffung eines Einzelwohnprojektes für Jugendliche, die aufgrund ihrer biographischen Erfahrungen noch nicht in der Lage sind, in sozialen Gemeinschaften zu leben.

Lage und Ausstattung der Wohnungen

Bei der Auswahl der Wohnung werden sowohl soziokulturelle Bedingungen, infrastrukturelle Ressourcen und Integrationschancen in den Stadtteil berücksichtigt. Die Wohnungen sind ausreichend groß, zweckmäßig ausgestattet und können nach Beendigung der Jugendhilfemaßnahmen auch über andere Transferleistungen finanziert werden.



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