SBW – Sozialpädagogisch betreutes Wohnen
Die Abkürzung SBW steht für Sozialpädagogisch betreutes Wohnen und ist ein Hilfebaustein gemäß § 27 ff SGB VIII.
Neu einzurichtende Hilfe
Unsere Teams begleiten eine neu einzurichtende Maßnahme „Betreutes Wohnen“ von der Initiierung bis zur Umsetzung. Dabei wird ein besonderer Schwerpunkt auf die Beteiligung und Mitwirkung der betroffenen jungen Menschen gelegt. Diese erlernen die Anforderungen und Voraussetzungen zur Anmietung einer Wohnung, sind an der Wohnungseinrichtung beteiligt und wertschätzen ihren neuen Lebensmittelpunkt. Vollständig eingerichtete Wohnungen stehen bei uns nur in Ausnahmefällen zur Verfügung.
Anschlussmaßnahme
Das SBW kann als Anschlussmaßnahme zu einer stationären Unterbringung geplant werden. Dabei ist eine enge Zusammenarbeit zwischen den Teams der Wohngruppe und der flexiblen Hilfen notwendig, um die Hilfe effizient und zielgerichtet umzusetzen.
Zielgruppe
Das SBW richtet sich an junge Menschen (auch mit Kindern), die im „eigenen“ Wohnraum die Anforderungen eines gelingenden Alltags weiter einüben und sich in eine Hausgemeinschaft integrieren wollen. Art und Umfang der Unterstützung werden für den Einzelfall entwickelt und in den Fortschreibungen der Hilfeplanung auf die formulierte Zielsetzung überprüft.
Die Teilnehmer*innen verfügen über erste lebensweltpraktische Fertigkeiten wie z.B. Einteilung von Geld, Sicherstellung der Ernährung oder morgendliches Aufstehen mit wenig fremder Hilfe.
Mietrechtliche Rahmungen
Das SBW kann unter verschiedenen mietrechtlichen Rahmungen gestaltet werden:
- Die Wohnung ist durch die KJH FLOW gGmbH angemietet (bei Minderjährigen, für die sonst keine Möglichkeit besteht, eigenen Wohnraum zu nutzenund die bei Erreichen der Volljährigkeit und mietgerechtem Verhalten den Mietvertrag übernehmen).
- Der junge Volljährige mietet unter Mithilfe und Begleitung der Mitarbeiter*innen die Wohnung selbst an Gegebenenfalls stellt die KJH FLOW gGmbH dem*der Vermieter*in eine Bestätigung der Mietkostenübernahme während der laufenden Jugendhilfemaßnahme aus.
- Die Sorgeberechtigten oder andere gesetzliche Vertreter mieten für den Jugendlichen oder jungen Volljährigen die Wohnung an.
- Um die individuellen Lebenslagen erfassen zu können, sind auch andere Wohnformen zu gestalten: gemeinsames Wohnen mehrerer junger Menschen in einer Wohnung oder die Schaffung eines Einzelwohnprojektes für Jugendliche, die aufgrund ihrer biographischen Erfahrungen noch nicht in der Lage sind, in sozialen Gemeinschaften zu leben.
Lage und Ausstattung der Wohnungen
Bei der Auswahl der Wohnung werden sowohl soziokulturelle Bedingungen, infrastrukturelle Ressourcen und Integrationschancen in den Stadtteil berücksichtigt. Die Wohnungen sind ausreichend groß, zweckmäßig ausgestattet und können nach Beendigung der Jugendhilfemaßnahmen auch über andere Transferleistungen finanziert werden.