24h Rufbereitschaft

Rufbereitschaft

Rund um die Uhr!

Die Kinder- und Jugendhilfe FLOW gGmbH verfügt über einen 24-stündigen Rufbereitschaftsdienst zur Unterstützung der Jugendämter außerhalb der Öffnungszeiten. Unsere Rufbereitschaft ist bei familiären Krisen, die das Kindeswohl beeinträchtigen, zu Abend-, Nacht- und Wochenendzeiten erreichbar und unterstützt bei der Klärung der Krisensituation telefonisch wie auch vor Ort. Zur Deeskalation und auch zum Schutz der betroffenen Kinder und Jugendlichen kann gegebenenfalls eine Fremdunterbringung zur Abwendung der Gefahr durchgeführt werden. In diesem Falle führt der Rufbereitschaftsdienst das Kind einer Wohngruppe oder auch nach Möglichkeit Verwandten zu.

Der FLOW—Rufbereitschaftsdienst ist außerhalb der ordentlichen Geschäftszeiten der Jugendämter über die örtlichen Polizei- oder Feuerwehrleitstellen sowie über die aufgeführte Handynummer jederzeit erreichbar.

+49 (0) 163 – 4118161

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Beteiligungs- und Beschwerdestelle für Kinder und Jugendliche

Kinder und Familien der Kinder- und Jugendhilfe haben bestimmte Rechte und Pflichten. Wir nehmen diese Rechte sehr ernst und bieten deshalb eine Anlaufstelle für alle Kinder und Jugendlichen, die sich in ihren Rechten verletzt oder nicht ernst genommen fühlen.

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Eltern-Frühstück in Bottrop

Veröffentlicht:

Letzten Freitag fand das dritte Treffen der “Elternzeit-AG” in Bottrop mit einem gemeinsamen Frühstück und einem Austausch über Wünsche, Vorschläge und Kritik statt. Es waren über 40 Eltern und Angehörige anwesend. Viele Teilnehmende haben ihre Ideen auch auf einem Zettel aufgeschrieben. Unser Organisator, Sachgebietsleiter Erkan Simsek, wird diese Informationen zur weiteren Bearbeitung zusammentragen.

Ziel ist es, die Beteiligung der Eltern an allen Prozessen in den Wohngruppen zu fördern und mit ihnen zusammenzuarbeiten, weil nur dies eine optimale Unterstützung der jungen Menschen gewährleistet. Die Eltern sind für uns die Experten ihrer Kinder und sie zeigen mit der Annahme von erzieherischen Hilfen ihre Kompetenz und Verantwortung. Deshalb unterstützen wir die Initiierung eines selbst bestimmten Elternbeirates (wie dies in der Schule oder in Kindergärten selbstverständlich ist). Wir freuen uns über die zahlreiche Teilnahme von Eltern, denn es zeigt auch, dass Eltern ein großes Interesse daran haben an den Hilfen mitzuwirken.

Diese Selbstvertretung wollen wir in unserer Einrichtung institutionalisieren, mit finanziellen und räumlichen Ressourcen ausstatten, und zwar 

  • Selbstvertretung als Vernetzung der Eltern aus den verschiedenen Wohngruppen und Wohnformen.
  • Selbstvertretung als Interessenvertretung, die  beteiligt und gehört wird.
  • Selbstvertretung als Selbsthilfe unter dem Motto “Eltern helfen Eltern”.
  • Selbstvertretung über den Träger hinaus auf übergeordneter Ebene, insbesondere im Zusammenwirken mit den Jugendämtern

Elternselbstbestimmung ist nicht nur eine Pflicht gemäß § 4a des Kinder- und Jugendstärkungsgesetztes vom Juni 2022, der wir gerne nachkommen, sondern auch ein Anspruch, der sich in unseren Leitgedanken einer Jugendhilfe, die sich am Willen der Menschen orientiert und deren Leistungen ein Aushandlungsprozess aller Beteiligten darstellt.

Bilder: Eltern und FLOWianer*innen beim gemütlichen Frühstück im FLOW-Seminarzentrum.
Viertes Bild: Die Gründer der “Elternzeit-AG” Hermann Muß und Sachgebietsleiter Erkan Simsek freuen sich über die rege Teilnahme und die ausgelassene Stimmung an diesem Morgen.

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